CORONA

Corona-Verordnung des Landes in der ab 2. Mai 2022 gültigen Fassung

Liebe Besucherinnen und Besucher,

das Land Baden-Württemberg hat inzwischen die Test- und Nachweispflicht beim Besuch öffentlicher Veranstaltungen aufgehoben. Damit entfallen auch im KulturKeller die bisherigen Zutritts-beschränkungen.

Auch die Maskenpflicht ist entfallen. Das Land empfiehlt jedoch weiterhin, in Innenräumen eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Dieser Empfehlung schließen wir uns an.

Bitte sehen Sie weiterhin von einem Veranstaltungsbesuch bei uns ab, wenn Sie sich krank fühlen (bei Anzeichen einer Atemwegserkrankung).

Ihr KulturFenster Bönnigheim e.V.

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